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Pensionssplitting: Der Beginn, die Verantwortung für unsere Finanzen zu übernehmen

Vielen Menschen starten mit dem Vorsatz ins neue Jahr, mehr Ordnung in ihren Haushalt, ihren Kleiderschrank oder Schreibtisch zu bringen. Ein Bereich, der in vielen Fällen auch nach mehr „Ordnung“ schreit, ist der der persönlichen Finanzen. Oh ja, die finanzielle Aufteilung in Familien ist ganz oft ein höchst unangenehmes Thema, das wir gerne unter den Tisch fallen lassen. ABER …. Es ist sehr WICHTIG!

 

„Die Zeit ist reif! Wirf deine Widerstände oder Hemmungen über Bord und übernimm selbst die Verantwortung für deine finanzielle Gegenwart und Zukunft!“

 

Ich tippe hier ganz absichtlich in Großbuchstaben, weil ich deine Aufmerksamkeit möchte! Immer wieder hören wir was über Altersarmut von Frauen und hören elegant weg oder wechseln gerne das Thema. Uns wird das sicher nicht betreffen! Und doch sind ca 10,1 % der Frauen in Österreich davon betroffen. Als mutige Frauen stellen wir uns dieser Aufgabe und bringen ein wenig System in unsere finanziellen Belange. Das kann bei der Führung eines Haushaltsbuches anfangen oder damit, sich zu überlegen, wie wir Geld ansparen können. Geld-Gespräche mit dem Partner gehören meist zu den weniger angenehmen Angelegenheiten. Doch stimmt der Ausspruch „über Geld spricht man nicht!“? Nein! Es ist essentiell über Geld zu sprechen. Über die Aufteilung der familiären Finanzen. Und es ist wichtig, dass du Verantwortung für deine Finanzen übernimmst! Nur so kannst du vorsorgen. Und wann, wenn nicht jetzt?! Also – legen wir los:

Ich möchte euch hier gerne erklären, was Pensionssplitting (in Deutschland heißt es Rentensplitting) ist und wie es funktioniert. Mir liegt dieses Thema schon sehr lange am Herzen, vor allem, weil es einen Beitrag zur Verringerung der Altersarmut bei Frauen leisten könnte.

„Weil Frauen einen Hauptteil der Kinderbetreuung leisten und dadurch auch öfter in Teilzeit arbeiten, bekommen sie auch weniger Pensionsgutschriften“

Frauen tragen nach wie vor einen Hauptteil der Kinderbetreuung, Haushaltstätigkeiten und oft auch noch der Pflege von Angehörigen. Dadurch ergibt sich, dass viele Frauen in Teilzeit arbeiten und durch den geringeren Verdienst natürlich auch geringere Beträge auf ihr Pensionskonto fließen. Diese Umstände führen dazu, dass Frauen oft sehr kleine Pensionen erhalten und im Alter nicht selbsterhaltungsfähig sind.

 

„Beim Pensionssplitting werden Teilbeträge der Pensionskontogutschriften des erwerbstätigen Elternteils auf das Pensionskonto des anderen Elternteils übertragen, das den Großteil der Kinderbetreuung übernimmt“

 

Diese Unfairness versucht das Pensionssplitting auszugleichen. In Österreich gibt es seit 2005 die Möglichkeit des freiwilligen Pensionssplittings. Das bedeutet, dass Eltern ihre Pensionsansprüche für eine gewisse Zeit teilen können. Dabei werden im Pensionskonto eingetragene Teilgutschriften übertragen. Der erwerbstätige Elternteil bzw. der Elternteil, der NICHT den Großteil der oben aufgeführten Aufgaben übernommen hat, kann Teile seiner Kontogutschrift – bis zu 50% – auf das Pensionskonto der Erziehenden übertragen. Da Frauen im Schnitt um 42% weniger Pension bekommen als Männer, kann man dieser Maßnahme durchaus einiges abgewinnen, wenngleich die Ungleichheit nicht nur damit ausgeglichen werden kann.

Wie funktioniert das nun?

Schritt 1: Informiere dich über deinen Pensionsanspruch

Schau dir einmal an, wie viel Pension du zu erwarten hast. Das geht am einfachsten auf: https://www.neuespensionskonto.at/. Du kannst auch deinen Partner/deine Partnerin bitten das zu tun, damit ihr wisst wovon ihr sprecht.

Schritt 2: Informiere dich über das Pensionssplitting

Informiere dich über das Pensionssplitting auf der Seite der Pensionsversicherungsanstalt. Lies dich gut ein und überlege dir, wieviel Prozent du übertragen haben möchtest. https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.779168

 

„Die Scheidungsrate in Österreich betrug 2019 40,9%. Viele Frauen müssen während ihrer Pension mit wenig Geld auskommen und rutschen in die Altersarmut“

Schritt 3: Sprich mit deinem Partner

Sprich mit deinem Partner. Das ist für viele Frauen einer der unangenehmsten Teile. Viele Männer wollen nichts von ihrem Pensionskonto abgeben. Argumente wie „Wir profitieren im Alter doch ohnehin beide davon“ bekommen viele Frauen zu hören. Es fühlt sich natürlich selten gut an, etwas abzugeben. Aber um zu einer gerechteren Verteilung der finanziellen Mittel zu kommen und zu einem Ausgleich für den finanziellen Verlust, den Kindererziehung jedenfalls darstellt, ist das ein guter Anfang. Auf das oben genannte Argument lässt sich gut mit „Siehst du? Dann kann das Geld ja genauso gut auf meinem Pensionskonto liegen.“

Wie in allen Gesprächen zahlt sich eine konstruktive gewaltfreie Kommunikation wirklich aus. Bleib in der Ich-Form, zeige Verständnis und bemühe dich um Aufklärung! Wenn es nicht beim 1. Gespräch klappt, bleib dran und versuche es wieder.

„In der Ruhe liegt die Kraft! Bleib geduldig, bleib dran und versuche Verständnis zu schenken und zu erarbeiten!“

Schritt 4: Dokumente ausfüllen und einreichen

Du hast alles mit deinem Partner geklärt und ihr habt euch auf die Höhe der Übertragung geeinigt. Nun füllst du die erforderlichen Dokumente aus. Du kannst den Antrag bis zum vollendeten 10. Lebensjahres des Kindes stellen. Wenn die Geburten der beiden letzten Kinder nicht mehr als 10 Jahre auseinander liegen, läuft die Antragsfrist bis zum vollendeten 10. Lebensjahrs des zuletzt geborenen Kindes. So liest man das jedenfalls auf der PVA-Seite. Ich habe den Antrag für alle 3 Kinder gemeinsam gestellt. Der Antrag kann nicht im Voraus gestellt werden, so muss das offenbar immer wieder rückwirkend gemacht werden. Als Kinder gelten übrigens nicht nur selbst geborene Kinder, sondern auch Adoptiv- und Pflegekinder.

Hier findest du die beiden Formulare, die du ausfüllen musst – sie sind selbsterklärend:

https://www.pv.at/cdscontent/load?contentid=10008.734238&version=1585307585

https://www.pv.at/cdscontent/load?contentid=10008.662005&version=1595833245

Die Formulare kannst du entweder per E-Mail oder am Postweg an die PVA übermitteln.

Schritt 5: Warten und stolz sein, wieder etwas geregelt zu haben

So, jetzt heißt es warten. Die Mühlen der PVA mahlen sehr langsam. Wir haben mehrmals Rückfragen bekommen. Die Problematik liegt auch darin, dass zwei unterschiedliche Pensionskonten meist auch zwei unterschiedliche Berater haben. Wir haben Formulare einmal für mein Konto bekommen und dann wieder für das meines Mannes. Teilweise wurden Fragen meinerseits sehr freundlich beantwortet, teilweise leider auch gar nicht. Irgendwann kam dann auch der sehnlichst erwartete Brief von der PVA.

 

„Pensionssplitting alleine wird das Armutsthema der Frauen in Österreich nicht lösen. Dennoch ist es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!“

 

Letztes Jahr wurde überlegt, das Pensionssplitting zu automatisieren. Man meint, dadurch etwas gegen die Altersarmut von Frauen tun zu können. Es ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung, wird das Problem aber bestimmt nicht komplett lösen. Wenn man an die vielen Frauen denkt, die für Niedrigstlöhne bzw. oft auch für niedrigere Gehälter als Männer in vergleichbaren Positionen arbeiten, wird eine Übertragung von Teilgutschriften die Pension nicht zur Selbsterhaltung hin verändern.

Alles Liebe,
Manu Christl

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